König Werbeanlagen Hinweisschild GfS Schwenk-Türwächter TÜV- Bauart geprüft, 1 Stk
511,16 €
Variante
GfS Schwenk-Türwächter TÜV- Bauart geprüft, 1 Stk Türwächter nach ASR A2.3 §4 GfS Schwenk-Türwächter TÜV- Bauart geprüft mit bauseitigem Profilhalbzylinder (30mm, bei vorhandenem kundeneigenen Zylinder) Als kostengünstige Alternative empfehlen wir Ihnen unsere bauartgeprüften Schwenk-Türwächter. Im Lagerbereich oder anderen Betriebsteilen, wo die Behörden keine Türwächter nach EN 179 vorschreiben, bieten diese Türwächter maximalen Schutz bei einfacher Handhabung. Eigenschaften: rechts/links kippbar Standardhupe extra laut ca. 95 dB / 1 m Die Arbeitsstättenverordnung fordert in der ASR A2.3 §4 die ungehinderte Begehbarkeit der Rettungswege. In der Musterbauordnung (MBO) sind diese Vorschriften zur Kennzeichnung der Rettungswege und die Schutzziele für den Brandschutz weiter konkretisiert. Notausgänge dürfen laut Gesetz nicht verschlossen sein, die roten Notschlüsselkästen sind daher gesetzlich verboten! Alle Notausgänge müssen frei und leicht sowie in voller Breite zu öffnen sein, damit im Notfall alle Personen den Aufenthaltsort auf möglichst kurzem Weg verlassen können und ins Freie gelangen. Türwächter von GfS sichern Notausgänge und ermöglichen die einfache Öffnung im Gefahrenfall!
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