SUNNIVA Solaranlage Balkonkraftwerk 1118W/800W BIFAZIAL BIFACIAL, Monokristallin, (mit GROWATT NEO Micro- Wechselrichter...
270,00 €
Balkonkraftwerk von SUNNIVA® 1118 W / 800 W Das premium hochwertige Balkonkraftwerk von SUNNIVA® mit einer Bifazialen Maximalleistung von 1118 W / 800 W enthält einen Wechselrichter, dessen Leistung zwischen 600W auf 800W eingestellt werden kann und der per Plug&,Play in wenigen Minuten einfach angeschlossen werden kann. Am Balkon, auf dem Hausdach, der Garage, der Terrasse oder freistehend im Garten, das SUNNIVA® Balkonkraftwerk ist vielseitig einsetzbar, entspricht den Anforderung an VDE-AR-N 4105, und kann ohne eine Abnahme in Betrieb genommen werden. Bifaziale Energieausbeute bis zu 30 % Mit der Fähigkeit, Sonnenlicht von beiden Seiten einzufangen, kann dieses bifaziale 430-Watt-Solarmodul im Vergleich zu herkömmlichen Solarmodulen bis zu 30% mehr Energie liefern. Plug &, Play einfache Installation Mikro-Wechselrichter Growatt NEO-800-X (800 Watt) WIFI &, Bluetooth-Kommunikation Hochwertige Energiegewinnung Solarmodule Gesamtleistung: Bifaciale Max Leistung: 1118 W PMax: 860 W ( 2 x 430 W ) Technische Details: SOLARMODULE Leistung pro Panel: PMax 430 Watt Bifaziale Max. Leistung pro Panel: 559 Watt Anzahl der Zellen: 108 Zellentyp: Monokristallin Maße(LxBxH): 1722x1134x30/35 mm (Wir liefern je nach Bestand Rahmen in 30mm oder 35mm Hoehe) Frontscheibe: Hochtransparentes Solarglas 3,2 mm Rahmen: Eloxierte Aluminiumlegierung, Schwarz oder Silbern (Wir liefern je nach Bestand Rahmen in Farbe schwarz oder silber) Gewicht: 21,3 kg Anschlussdose: IP68 Lieferumfang: 2 x Solar Module mit je 430W (PMax: 860 W / Bifaciale Max: 1118 W Gesamtleistung) 1x Wechselrichter - NEO-800M-X 800W 1x Schuko-Netzkabel 5m Hinweise: Die Dekoration ist nicht im Lieferumfang enthalten. Die Lieferung unserer Produkte auf die Inseln ist nicht möglich. Rechtliche Informationen: Wechselrichter mit einer Leistung über 800 Watt müssen von einer Elektrofachkraft angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG die Regelung, dass bei der Lieferung von Solarmodulen, Komponenten und Speicher keine Umsatzsteuer anfällt. Konkret lautet die Regelung in § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG wie folgt: Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird, Voraussetzung für 0 % Umsatzsteuer ist, dass der Käufer Solarmodule, Komponenten und Speicher erwirbt, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen, öffentlichen oder anderen Gebäuden installiert wird und die Leistung nicht mehr als 30 kW (paek) beträgt.
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