

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE), Fachbücher von Ulrike Binder, Jenny Koch, Patrick Sinewe, Michael Jünemann
49,99 €
Seit dem 8. Oktober 2004 können in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums Gesellschaften in der supranational-europäischen Rechtsform der Societas Europaea (SE) gegründet werden. Die SE findet ihre europarechtlichen Grundlagen in der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), die sich mit der Gründung und gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung der SE befasst, und in der Richtlinie 2001/86/EG (SE-RL), die die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE regelt. Gesellschaften in der Rechtsform der SE mit Sitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten unterliegen jedoch keinem vollkommen identischen Rechtsregime. Vielmehr gelten für sie neben diesen europarechtlichen Regelungen auch die von den Mitgliedstaaten für die SE erlassenen besonderen Bestimmungen und das auf Aktiengesellschaften des jeweiligen Mitgliedstaats anwendbare Recht. In Deutschland sind die SE-VO und die SE-RL durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft vom 22. Dezember 2004 (SEEG) ausgeführt worden. Das deutsche Aktiengesetz ist für eine SE mit Sitz in Deutschland massgeblich, sofern die SE-VO bzw. das SEEG keine abschliessenden Regelungen enthalten. Die SE ist also eine europäische Rechtsform mit einzelstaatlicher Ausprägung. Steuerlich wird die Gründung einer SE in Deutschland durch das Gesetz über steuerliche Begleitmassnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) erleichtert, das seit dem 13. Dezember 2006 grenzüberschreitende Umstrukturierungsvorgänge ohne Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven zulässt.
Deine Shops für beste Deals

Galaxus
Logge dich ein für Coupon Details