

Die Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften innerhalb des Binnenmarktes, Fachbücher von Barbara Moser
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Nach Art. 43, 48 EGV ist eine Kapitalgesellschaft im Hinblick auf die Aufnahme und Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt, ihren Sitz in den Aufnahmemitgliedstaat unter Beachtung der für die Angehörigen dieses Staates geltenden Bestimmungen zu verlegen und im Aufnahmemitgliedstaat Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu gründen, ohne ihren Sitz dorthin zu verlegen. Die identitätswahrende Sitzverlegung, sowohl des Verwaltungs- als auch des Satzungssitzes, einer Kapitalgesellschaft sollte innerhalb der europäischen Gemeinschaft im Sinne einer binnenmarktsvollendenden Funktion der Niederlassungsfreiheit möglich sein. Kern der Problematik ist hierbei die national unterschiedlich vorgenommene Anknüpfung des Gesellschaftsstatuts durch das jeweilige Kollisionsrecht und der, vor allem durch die Anwendung der Sitztheorie, damit verbundene Zwang zur Auflösung und Neugründung der Gesellschaft, der eine identitätswahrende Sitzverlegung verhindert. Die Arbeit beleuchtet diese Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und erörtert anhand der Rechtsprechung des EuGH deren Zulässigkeit.
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