

Zur Sterilisationsproblematik bei Menschen mit geistiger Behinderung, Fachbücher von Teresa Haslinger
59,00 €
Eine Sterilisation stellt einen gravierenden Eingriff in die eigene Intimsphäre dar, der einer eingehenden Überprüfung der eigenen Wunschvorstellungen und des Wertesystems unterzogen werden sollte. Zwangssterilisation hingegen bedeutet schlichtweg eine Menschenrechtsverletzung. Bis ins Jahr 2001 konnten in Österreich nicht einwilligungs- und einsichtsfähige Personen mit geistiger Behinderung einer (Zwangs-)Sterilisation zum Zweck der Geburtenkontrolle unterzogen werden. Erst durch das 2001 eingeführte Kindschaftsrechtsänderungsgesetz (KindRÄG) ist nun mehr eine Sterilisation von nicht einwilligungs- und einsichtsfähigen Personen mit geistiger Behinderung ausgeschlossen bzw. sind die Kriterien für eine Sterilisation bei einwilligungs- und einsichtsfähigen Personen mit geistiger Behinderung erschwert worden. Als Ergänzung zu Judikatur und Medizin möchte die vorliegende Diplomarbeit die Sichtweise und Motivwahl der Betroffenen selbst, der Menschen mit geistiger Behinderung, mittels einer qualitativen Untersuchung in das Blickfeld rücken.
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