

Acquis communautaire, Fachbücher von Susan F. Marseken, Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon
39,00 €
Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieses Buches hauptsächlich aus Artikeln besteht, die von Wikipedia oder anderen kostenlosen Quellen online verfügbar sind. Acquis communautaire (französisch, wörtlich: Errungenschaften der Gemeinschaft) wird in der Europäischen Union als gemeinschaftlicher Besitzstand bezeichnet, so die offizielle deutsche Bezeichnung, innerhalb des EU-Rechts. Er umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Der Acquis communautaire muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Dies betraf zum Beispiel gleichzeitig die zehn Staaten, die im Rahmen der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittsbewerber in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart.
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