

Abänderungsklage, Fachbücher von Lambert M. Surhone, Miriam T. Timpledon, Susan F. Marseken
29,00 €
Die Abänderungsklage ist eine besondere Klageart nach der deutschen Zivilprozessordnung. Wurde jemand in einer ersten Entscheidung zu künftigen Leistungen verurteilt, so kann mit einer Abänderungsklage später versucht werden, diesen Vollstreckungstitel für die Zukunft abzuändern. Sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner sind zur Abänderungsklage befugt. Es muss sich um Leistungen handeln, die erst in Zukunft fällig werden und die regelmässig wiederkehren. In der Praxis sind das in aller Regel Verurteilungen zur Zahlung monatlichen Unterhalts. Damit die Abänderungsklage Erfolg hat, muss sich die Berechnungsgrundlage für die Höhe der wiederkehrenden Leistung, etwa das Einkommen des Unterhaltsschuldners, der Bedarf des Unterhaltsgläubigers oder der Lebenshaltungsindex, nach Urteilsfällung oder Schaffung des sonstigen Titels wesentlich (d.h. um mehr als 10 %) geändert haben.
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