

Qualität in der Arztpraxis, Fachbücher
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Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung der GKV im Jahre 2004 sind Leistungserbringer des Gesundheitswesens verpflichtet, die Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln sowie hierzu ein internes Qualitätsmanagementsystem einzuführen. Problematisch ist jedoch, dass die Verbesserungen durch Maßnahmen des QMs nur bezüglich ihrer Ergebnisse in Struktur- und Prozessqualität überprüft werden können. Für die Bewertung der Ergebnisqualität der medizinischen Versorgung existieren zurzeit kaum geeignete Indikatoren. Das Erkennen und Nutzen von Fehlern und Beinahefehlern könnte diese Lücke schließen. Allerdings hat in der Diskussion um Behandlungsfehler erst vor kurzer Zeit ein Umdenken begonnen und die Entstehung einer offenen Fehlerkultur in Deutschland steckt noch in den Kinderschuhen. Während für Krankenhäuser mittlerweile Systeme für den Umgan.
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