RNK Verlag Klebeband Arbeitszeitnachweis nach § 17 Mindestlohngesetz, Block, 24 Blatt, DIN
14,78 âŹ
Seit dem 01.01.2015 gilt ĂŒber die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes hinaus nach § 17 Mindestlohngesetz die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens 2 Jahre aufzubewahren. Die ErfĂŒllung dieser Pflicht wird vom Zoll geprĂŒft. Bei Feststellung eines VerstoĂes drohen BuĂgelder bis zu 30.000 âŹ. Dies betrifft alle geringfĂŒgig BeschĂ€ftigten (Minijobs), auĂer in Privathaushalten, und alle Arbeitnehmer im Baugewerbe, im GaststĂ€tten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im GebĂ€udereinigungsgewerbe, im Messe- und Ausstellungsgewerbe und in der Fleischwirtschaft. Mit diesem Formularblock im Format DIN A4 mit 24 Blatt können Sie als Arbeitgeber, egal ob fĂŒr geringfĂŒgig BeschĂ€ftigte (Minijobber) oder VollzeitkrĂ€fte in den betroffenen Wirtschaftsbereichen, diese Pflicht erfĂŒllen. Auf jedem Formularblatt wird die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers fĂŒr einen Monat (31 Tage) erfasst.
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