Biofa Naplana Pflegeemulsion (5 Liter) Holzpflegemilch
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Naplana Pflegeemulsion besteht aus natĂŒrlichen Rohstoffen zur Grund- und Unterhaltspflege. SchĂŒtzt lackierte, gewachste und geölte FuĂböden, MöbeloberflĂ€chen, etc. gegen Schmutz und mechanischen Abrieb. Auch fĂŒr Glattleder und andere OberflĂ€chen. Ergibt nach kurzer Trocknungszeit eine seidenglĂ€nzende OberflĂ€che ohne zu polieren. Die behandelten FlĂ€chen werden aufgefrischt, sind diffusionsfĂ€hig und schmutzabweisend. Durch regelmĂ€Ăige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlĂ€ngert. Naplana kann nach dem Auftrocknen noch maschinell weiter aufpoliert werden.Durch regelmĂ€Ăige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlĂ€ngert. Anwendung von Biofa Naplana Pflegeemulsion Zur Feuchtreinigung empfehlen wir NACASA Universalreiniger oder bei gröberen Verschmutzungen NAPONA Grundreiniger. Naplana Pflegeemulsion kann mit dem Mopp oder durch SprĂŒhen aufgetragen werden. Zum Aufpolieren empfehlen wir weiĂe Pads. Neu behandelte FuĂböden nach frĂŒhestens 4 Wochen zuerst mit NACASA Universalreiniger reinigen. AnschlieĂend Naplana dĂŒnn und gleichmĂ€Ăig (1 Verschlusskappe der 1-Literflasche bzw. 20 ml auf 1 l lauwarmes Wasser) mit fusselfreiem, weichem Lappen oder Bodenwischer auftragen. Die weiteren Pflegeintervalle richten sich nach der Art der Beanspruchung der UntergrĂŒnde. Auf Glattleder und anderen UntergrĂŒnden kann Naplana auch konzentrierter bis pur angewendet werden. Hinweise &, Verbrauch Verbrauch 1 Verschlusskappe der 1-Literflasche bzw. 20 ml auf 1 Liter lauwarmes Wasser Inhaltsstoffe Wasser, Carnaubawachs, FettsĂ€ure-Alkoholester, Lavandinöl (enthĂ€lt Linalool), Bergamottöl (enthĂ€lt Limonen). Lagerung KĂŒhl, frostfrei und gut verschlossen lagern. Sicherheit Von Kindern fernhalten. Bei Augenkontakt sofort grĂŒndlich mit Wasser ausspĂŒlen. Entsorgung GröĂere Restmengen gemÀà den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Kleine Restmengen können ins Abwasser gegeben werden. Entleerte und gereinigte Gebinde sind gemÀà den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Giscode: GE 10 AVV_AbfallschlĂŒssel nach europĂ€ischem Abfallverzeichnis: 20 01 30 Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemÀà Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Keine Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemÀà Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Besondere Vorschriften fĂŒr ergĂ€nzende Kennzeichnungselemente fĂŒr bestimmte Gemische EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhĂ€ltlich. Sonstige Gefahren Keine bekannt. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung: Nicht anwendbar.
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