SOUDAL Klebstoff Soudal SoudaBond easy 800 ml orange
17,90 âŹ
Soudabond Easy ist ein gebrauchsfertiger Polyurethanklebstoff fĂŒr die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von DĂ€mmstoplatten in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, DĂ€mm-/DrĂ€nelementen, Kellerdecke, InnendĂ€mmung usw., gleiches gilt fĂŒr die Verklebung von Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie die Verklebung von Gasbeton in Verbindung mit nicht tragendem Mauerwerk. Produkteigenschaften - Arbeitszeitreduzierung um bis zu 30% - Hohe Anfangshaftung â auch bei niedrigen Temperaturen - Sparsam im Verbrauch, da exakt zu dosieren - Auch fĂŒr senkrechte Verklebungen geeignet - Verarbeitbar ab +,5°C Dosentemperatur bzw. -5°C Umgebungstemperatur - WĂ€rmeleitfĂ€higkeit von 0,035 W/ (m·K) fĂŒr die ideale ErgĂ€nzung der DĂ€mmplatten bei der FugenausfĂŒllung - Flexibel und nicht versprödend - Gleicht Unebenheiten optimal aus - Reduzierte Nachexpansion ermöglicht rasches und zuverlĂ€ssiges Ausrichten der DĂ€mm- u. Trockenbauplatten - Kostenlose, einfache und vollstĂ€ndige Entsorgung der Verpackung dank dem P.D.R.-System - Enorme Gewichtsreduzierung /enormer Platzgewinn gegenĂŒber herkömmlichen PU-Dachkleber, Klebemörtel, etc. - Schnelle DurchhĂ€rtung, bereits ab ca. 1 Stunde kann weiter gearbeitet werden - Lösemittelfrei - BestĂ€ndig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien - AlterungsbestĂ€ndig, unverrottbar, schimmel- u. fĂ€ulnisbestĂ€ndig, aber nicht UV-bestĂ€ndig - Wasserfest (nicht wasserdicht) - Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 Teil1 - Sehr emissionsarm EC1+, Anwendungen - Rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von WĂ€rmedĂ€mmstoffplatten. - Geeignet fĂŒr die Verklebung von DĂ€mmplatten auf Basis von Polystyrol- (EPS +, XPS), Polyurethan-(PUR/PIR) und Phenolharz- Hartschaum in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, DĂ€mm-/DrĂ€nelementen, Kellerdecke, InnendĂ€mmung, usw. - Verklebung von Gipskarton- /Gipsfaserplatten im Trockenbau - Verkleben von nicht tragenden InnenwĂ€nden, wie TrennwĂ€nde, SichtschutzwĂ€nden, Kellerbar-Theken, Steinregale, etc. aus Plansteinen (Porenbeton, Kalksandstein, Gips,âŠ) - Kleben von ĂŒberputzbaren Anschlussfolien im Bereich rund um Fenster und Fassade - AusfĂŒllen von HohlrĂ€umen zwischen einzelnen WĂ€rmedĂ€mmelementen Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen: Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz ",Verdacht auf krebserregende Wirkung", gekennzeichnet ist. Die Abgabe von gekennzeichneten SchĂ€umen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche WiederverkĂ€ufer erlaubt. WiederverkĂ€ufer dĂŒrfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben! Mit dem Kauf bestĂ€tigen Sie, dass Sie VolljĂ€hrig sind und den Schaum sachgemÀà benutzen, dabei Haut, Augen und SchleimhĂ€ute vor direktem Kontakt schĂŒtzen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen. Hinweise zur RĂŒcknahmepflicht fĂŒr Verpackungsmaterial Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemÀà § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurĂŒckzunehmen: âą Transportverpackungen, wie etwa Paletten, GroĂverpackungen, etc., âą Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, âą Verkaufs- und Umverpackungen, fĂŒr die wegen SystemunvertrĂ€glichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und âą Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger FĂŒllgĂŒter oder âą Mehrwegverpackungen. Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurĂŒck. Wir stellen damit die RĂŒckfĂŒhrung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die AufklĂ€rung ĂŒber die RĂŒckgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der RĂŒckfĂŒhrung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur ErfĂŒllung der europĂ€ischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden. Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsĂ€chlichen Ăbergabe oder in dessen unmittelbaren NĂ€he abgeben. Ist eine umwelt- und gesundheitsvertrĂ€glich RĂŒcknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger FĂŒllgĂŒter sowie fĂŒr Verkaufs- und Umverpackungen, fĂŒr die wegen SystemunvertrĂ€glichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsĂ€chlichen Ăbergabe oder in dessen unmittelbarer NĂ€he nicht möglich, kann gemÀà § 15 Abs. 2 VerpackG die RĂŒcknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer fĂŒr Sie zumutbaren Entfernung zum Ort der tatsĂ€chlichen Ăbergabe liegt und zu den geschĂ€ftsĂŒblichen Ăffnungszeiten des Vertreibers zugĂ€nglich ist.
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