Nextorch Taschenlampe Taschenlampe T5G V2.0 Set
125,99 €
Variante
Die Lampe Nextorch T5G V2.0 vereint zwei vollwertige Jagd-Taschenlampen in Einer im praktischen Set. Umschaltbar auf Grünlicht und Weißlicht mit hervorragenden Leuchtweiten. 100% wasserdicht und leistungsstarker Akku. Mit praktischer Auflade-Funktion direkt an der Lampe direkt über einen integrierten USB-Anschluss. Über den drehbaren Lampenkopf kann lautlos zwischen Grünlicht oder Weißlicht gewechselt werden. Hierdurch wird die gewünschte grüne oder weiße LED dabei genau im Zentrum des Reflektors positioniert. Die Leuchtweiten beträgt bei Grünlicht 230 Meter und bei Weißlicht 265 Metern. Dank der hochwertigen Materialien und der Verarbeitung ist diese hochwertige Jagdlampe garantiert 100% wasserdicht. Im Lieferumfang dieses Sets ist neben einem extra straken Akku auch noch eine erstklassige Kabelfernbedienung und die bewährte NEXTORCH RM85s Halterung enthalten. Technische Daten: Leuchtmittel: 2x LED, Lichtstrom: 1200 lm (Weißlicht) / 170 lm (Grünlicht) / 50 lm / Momentan-Licht / S.O.S./ Stroboskop, Leuchtdauer: 3 Std. 15 Min. / 24 Std. / 4 Std. 30 Min., Energieversorgung: 1x 18650 Li-Ion Akku (inklusive), Leuchtweiten Grünlicht: 230 m / 6 m, Leuchtweiten Weißlicht: 265 m / 46 m, Gehäuse-Material: Luft- und Raumfahrt Aluminium 6061-T6, Schutzart: Wasserdicht nach IPX7, Maße: Länge 145 mm, Körper-Ø 25,4 mm, Kopf-Ø 40 mm, Gewicht: 165 g (ohne Akku). Hinweis auf Batterie- und Elektro G (§ 18 BattG i.V.m. § 10 Abs. 1 ElektroG). Lieferumfang \tHalterung RM85s – innen gummiert und geeignet für Rohrdurchmesser von 25,6 mm–30 mm \tLautlose Kabelfernbedienung / Kabelschalter TS41-L \t18650 Lithium-Ionen Akku mit 2600 mAh \tUSB-Leitung zum direkten Aufladen \tBedienungsanleitung § Bitte beachten § Es ist privaten Anwendern VERBOTEN an Waffen oder waffenähnlichen Spielzeug (Anscheinswaffen) eine zielbeleuchtende Einrichtung zu montieren! Eine Montage der Halterung in Verbindung mit einer Taschenlampe oder eines anderen Zielbeleuchtungsssystems an Schusswaffen ist ausschließlich Beamten von Dienststellen, die von den entsprechenden Bestimmungen des Waffengesetzes ausgenommen sind, vorbehalten. Eine Vorrichtung welche das Ziel in irgendeiner Weise anstrahlt und zur Montage an einer Waffe vorgesehen ist, ist nach deutschem Waffenrecht ein verbotener Gegenstand!
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