

Privat- und Familienleben zwischen Menschenrecht und Migration., Fachbücher von Martina Caroni
99,90 €
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) schützt in Artikel 8 das Privat- und Familienleben. Wie in zahlreichen anderen Rechtsgebieten hat diese Bestimmung auch für das Ausländerrecht zentrale und prägende Bedeutung erlangt. In diesem Sinne anerkennen die Konventionsorgane seit den Anfängen ihrer Rechtsprechung, daß die EMRK den Staaten zwar die Freiheit läßt, über Einreise und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern frei zu entscheiden, daß dieser Freiheit aber durch Artikel 8 EMRK gewisse Grenzen gesetzt werden. Das weitgehende Fehlen klarer Rechtsprechungslinien sowie die einzelfallorientierte Entscheidpraxis haben indes dazu geführt, daß die Art und Weise der Grenzziehung unklar ist. Dieser Umstand ist nicht nur der Rechtssicherheit in höchstem Maße abträglich, sondern hat auch dazu geführt, daß den innerstaatlichen Gerichten verläßlic.
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