

Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, Fachbücher
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Nach dem SGB IX sind grundsätzlich alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Folglich haben sie in der Arbeitswelt eine besondere Stellung. Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind allerdings spezielle arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. Sie haben u.a. einen Anspruch auf qualifikationsgerechte Beschäftigung, auf einen behindertenfreundlich gestalteten Arbeitsplatz und ein Recht auf Zusatzurlaub. Des Weiteren unterliegen schwerbehinderte Arbeitnehmer einem Sonderkündigungsschutz. In der vorliegenden Arbeit werden ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte, wie z.B. die Beschäftigungspflicht und die damit verbundene Ausgleichsabgabe, die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und schwerbehinderten Beschäft.
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