

VVG-Reform und Lebensversicherung, Fachbücher
38,00 €
Die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes führt dazu, dass ab dem 01. Januar 2008 für Versicherungsgesellschaften und Versicherungsvermittler gravierende Änderungen anstehen. Versicherer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater müssen sich darauf einstellen, dass sie die gewohnten Arbeitsabläufe für das Neugeschäft an veränderte Anforderungen anpassen müssen. Für laufende Verträge gilt das bisherige VVG allerdings bis zum 31. Dezember 2008 weiter. Die Pflichten aus der EU-Vermittlerrichtlinie gelten in vollem Umfang und werden festgeschrieben. Das neue Gesetz führt zu veränderten Informations-, Beratungs-, Abschluss- und Betreuungsprozessen. Besonders deutlich wird die Modernisierung aber in der Lebensversicherung. Im VVG 2008 ist nunmehr geregelt, dass für den Versicherungsnehmer ein grundsätzlicher Anspruch aus der Überschus.
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