Preisvergleich / Wohnen / Büro / Die deliktische Gehilfenhaftung gemäss § 831 BGB, Fachbücher von Burak Firat
Thumbnail - Die deliktische Gehilfenhaftung gemäss § 831 BGB, Fachbücher von Burak Firat

Die deliktische Gehilfenhaftung gemäss § 831 BGB, Fachbücher von Burak Firat

Mehrstufige arbeitsteilige Organisationen des unternehmerischen Geschäftsbereiches sind - insbesondere mit Blick auf Grossunt... Mehr erfahren

Sammle bis zu 39 Punkte mit diesem Produkt

Finde die besten Angebote

Bester Preis39 Punkte
Logo - Galaxus

Galaxus

Versandkostenfrei

Lieferzeit: 2-4 Werktage

79,99 €

Versandkostenfrei | Lieferzeit: 2-4 Werktage

Mit dem Preiswecker immer das beste Angebot

Beobachte Preise und erhalte E-Mails, wenn sich etwas ändert.

Ähnliche Produkte

Produktdetails

Mehrstufige arbeitsteilige Organisationen des unternehmerischen Geschäftsbereiches sind - insbesondere mit Blick auf Grossunternehmen - aus dem modernen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Der Geschäftsherr hat sich zur gewünschten Ausweitung seines Aktionsradius sowie des Erhalts seiner Handlungsflexibilität mehr oder weniger zwingend der Tätigkeit von Gehilfen zu bedienen. Vor dem Hintergrund der (betriebs-)wirtschaftlichen Bedeutung des Topos der mehrstufigen arbeitsteiligen Organisation stellt sich aus haftungsrechtlicher Sicht die Frage, ob und mit welcher Massgabe im Rahmen einer Inanspruchnahme nach § 831 Abs. 1 BGB der Entlastungsbeweis nach Satz 2 zugunsten des Geschäftsherrn zur Anwendung zu bringen ist. Für den Fall einer Unmöglichkeit einer persönlichen Auswahl des schadenstiftenden Gehilfen durch den Geschäftsherrn aufgrund betriebsbezogener Umstände erachtete das Reichsgericht eine Delegation der Aufgabe der Auswahl und Überwachung rangniedriger Gehilfen auf eine Zwischenperson als zulässig und verlangte vom Geschäftsherrn, dass er sich lediglich im Hinblick auf seine Zwischenperson exkulpieren muss. Später ging die reichs- und auch bundesgerichtliche Rechtsprechung jedoch dazu über, die Frage der deliktsrechtlichen Behandlung der mehrstufigen arbeitsteiligen Organisation allein im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB unter dem Begriff der - betrieblichen und körperschaftlichen - Organisationspflichten zu erörtern. Unter kritischer Darstellung sowohl der Lehre vom dezentralisierten Entlastungsbeweis als auch des Topos der Organisationspflichten zeigt der Autor auf, dass ein rechtspolitisch befriedigender Zustand nur dadurch erreicht werden kann, dass mit jeder Mehrstufigkeit von arbeitsteiliger Organisation auch stets eine Mehrstufigkeit des vom Geschäftsführer zu führenden Entlastungsbeweises einherzugehen hat.

Informationen

Lieferzeit:2-4 Werktage
Marke:Springer