

Die Altauto-Verordnung, Fachbücher von Jürgen Beudt, Stefan Gessenich
54,99 €
Zu dem bestehenden untergesetzlichen Regelwerk des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom September 1996 ist mit der Verabschiedung der Verordnung über die Entsorgung von Altautos und die Anpassung strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Altauto-Verordnung) vom 4. Juli 1997 ein weiterer Baustein des Vollzugs des neuen Abfallgesetzes hinzugekommen. Die Regelungen der Altauto-Verordnung treten am 1. April 1998 vollständig in Kraft. Inwieweit die Aussage von Frau Dr. Angela Merkel, dass die Altautoentsorgung von einer ganzen Reihe ökologischer Defizite geprägt war und ist, die einer Verbesserung bedürfen, durch die Regelungen der Altauto-Verordnung behoben werden können, ist in der Praxis abzuwarten. Fakt ist, dass die Altauto-Verordnung Veränderungen und Erweiterungen der bestehenden Regelungen im Anwendungsbereich der Besitzer von Altautos, Betreiber von Annahmestellen, Betreiber von Verwertungsbetrieben sowie Betreiber von Anlagen zur weiteren Verwertung und für die Frage der Sachverständigen beinhaltet. Abgesehen von den Überlassungspflichten des Letztbesitzers und den Regelungen zu den Sachverständigen bewegen sich die Anforderungen an die Betriebe der Altautoentsorgungsbranche im Bereich technische Ausrüstung, Organisation und Dokumentation von Betriebsabläufen sowie in Teilbereichen mit Zielvorgaben, welche Verwertungsquoten in vorgegebenem Zeitrahmen erreicht werden sollen. Der vorliegende Tagungsband lässt kompetente Referenten sämtlicher von der Altauto-Verordnung angesprochener Bereiche zu Wort kommen. Dieser Sachstandsbericht wird durch die Darstellung von Beispielen aus der Praxis abgerundet.
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