R. Boorberg, Fachbücher, Polizeirecht Kommentiert (Deutsch, 2018)
86,00 €
Neuregelung des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) erfordert Neuauflage Die Neuauflage des Kommentars berü,cksichtigt alle Gesetzesä,nderungen seit Erscheinen der Vorauflage. Der Gesetzgeber reagiert mit teils stark geä,nderten Regelungen auf die aktuellen Herausforderungen. Zu diesen zä,hlt z.B. die andauernde terroristische Bedrohungslage, die das Sicherheitsbedü,rfnis der Bevö,lkerung nachhaltig tangiert. Daneben wird auf das verä,nderte Nutzerverhalten im Bereich von Telekommunikation und Telemedien sowie das verä,nderte Kommunikationsverhalten von Gefä,hrdern und Straftä,tern eingegangen. Darü,ber hinaus wurden die gesetzlichen Ermä,chtigungen an aktuelle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts angepasst. Das ist neu im rheinland-pfä,lzischen Polizeirecht Die Polizei verfü,gt kü,nftig ü,ber Kennzeichenlesegerä,te, die anlassbezogen eingesetzt werden kö,nnen. Verdeckte Datenerhebungen sind jetzt bereits im Vorfeld konkreter Gefahren zulä,ssig, wenn es um die Verhü,tung terroristischer Straftaten geht. Die Einfü,hrung neuer Einsatzmittel (Bodycam) wurde ebenfalls im Gesetz abgebildet. Der Gesetzgeber hat auß,erdem der Fortentwicklung in der Rechtsprechung zum umfassenden Bereich des Schutzes von Persö,nlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten Rechnung getragen. Bisher schlichte Generalklauseln zur Datenerhebung, -speicherung und -ü,bermittlung wurden durch bereichsspezifische Ermä,chtigungsnormen ersetzt. Neue Organisationsstruktur Ferner berü,cksichtigt die 5. Auflage des Kommentars die vom Gesetzgeber verä,nderte Organisationsstruktur, die die Effektivitä,t der Polizeiarbeit sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Verhü,tung von Straftaten verbessert. Ein neues Polizeiprä,sidium »,Einsatz, Logistik und Technik (PP ELT)«, soll zukü,nftig als landesweit zustä,ndiges Polizeiprä,sidium einsatzunterstü,tzend tä,tig sein und Zustä,ndigkeiten, Aufgaben sowie Aufbau- und Ablauforganisationen der BePo, des WSPA und der ZPT bü,ndeln. Die Landespolizeischule ist in der Hochschule der Polizei aufgegangen. Das leistet der Kommentar Die bewä,hrte Struktur des Kommentars wurde beibehalten. Die Erlä,uterungen erleichtern zum einen die sachgerechte Entscheidung im Eilfall und ermö,glichen zum anderen eine vertiefte Einarbeitung in die einzelnen Fachgebiete. Zahlreiche Fallbeispiele und die Darstellung grundsä,tzlicher Probleme des Verfassungs- und Polizeirechts unterstü,tzen den Leser bei diesen Aufgaben. Studierende schä,tzen den Kommentar als kompetentes Nachschlagewerk zum rheinland-pfä,lzischen Polizeirecht. Neben den Erlä,uterungen zu allen Vorschriften des Polizei- und Ordnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (POG) enthä,lt der Kommentar auch auszugsweise Kommentierungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG).
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