

Grenzüberschreitende Streitverkündung und Third Party Notice., Fachbücher von Bernd Kraft
Der Verfasser untersucht und vergleicht die prozessualen Möglichkeiten der unfreiwilligen Beteiligung eines Dritten im Zivilp... Mehr erfahren
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Der Verfasser untersucht und vergleicht die prozessualen Möglichkeiten der unfreiwilligen Beteiligung eines Dritten im Zivilprozess in der deutschen und der englischen Rechtsordnung. In drei Abschnitten werden die grenzüberschreitende Streitverkündung, die Third Party Notice und die Anerkennung der Streitverkündung in England dargestellt. Immer werden die widerstreitenden Interessen aller Beteiligten als wesentliches Kriterium herangezogen. Im deutschen Teil befasst sich die Untersuchung ausführlich mit der Frage der internationalen Zuständigkeit, die insgesamt die Priorität der gesamten Arbeit darstellt. Das Vorliegen der internationalen Zuständigkeit wird für die Streitverkündung verlangt, der Gerichtsstand des Sachzusammenhangs hierfür entwickelt und unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorschriften begründet. Erörtert und mit Lösungsvorschlägen versehen werden ferner die weiteren Prozessvoraussetzungen des internationalen Zivilprozesses. Der englische Teil beginnt mit einem summarischen Überblick der Besonderheiten des englischen Prozessrechts, behandelt die gesetzlichen Grundlagen und Möglichkeiten einer nationalen Third Party Notice, um sodann als Kernstück die Probleme einer grenzüberschreitenden Third Party Notice zu untersuchen. Hierbei unterscheidet der Verfasser zwischen den Wirkungen einer solchen Drittbeteiligung vor und nach dem Inkrafttreten des EuGVÜ. Der dritte Hauptteil untersucht die Möglichkeit der Anerkennung einer Streitverkündung nach Common Law und dem EuGVÜ. Nach Common Law ist eine Anerkennung nicht möglich. Auch bei ihrer Anerkennung nach dem EuGVÜ kann die Streitverkündung die Verjährung im englischen Recht nicht unterbrechen. Der Verfasser stellt daher Defizite der Streitverkündung im internationalen Rechtsverkehr fest. Die Arbeit kommt zum Ergebnis, dass nur einige Korrekturen der Streitverkündung, nicht aber eine Gesetzesänderung oder gar die Einführung einer Garantieklage erforderlich sind.
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Marke:Duncker & Humblot